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Schiedsgutachten
Vermittlung im Streitfall

Konflikte können in vielen Arbeitsbeziehungen entstehen: zwischen Lieferanten von IT-Technik, deren Dienstleister (Software) und Kunden, Mitarbeitern und Arbeitgebern, General- und Subunternehmern oder auch zwischen Anwohnern und Anlagenbetreibern. Oft sind die Sachverhalte komplex, unterschiedliche Auffassungen im Streitfall die Regel. Eine Schiedsgutachten kann helfen, einer gerichtlichen Klärung strittiger Sachverhalte zu entgehen

Bei Schiedsgutachten unterscheiden wir zwischen zwei Anforderungen:

  1. Vermittlung
    Bei der Vermittlung im Konfliktfall besteht die Hauptaufgabe darin, streitende Parteien wieder an einen Tisch zu bringen. In diesen Fällen sind Tatbestände häufig nicht schwierig zu ermitteln und Lösungen können mit vertretbaren wirtschaftlichen Belastungen für die Betroffenen erlangt werden. Dabei steht im Vordergrund, dass Einsichten und Lösungen nicht (zwingend) durch fachliche Arbeit erlangt, sondern durch Vermittlung von den Parteien selbst erarbeitet und für umsetzbar gehalten werden. Oft sind solche Ergebnisse nicht das „blaue Auge“ am Ende einer Zusammenarbeit, sondern bieten die Grundlage für eine weitere langanhaltende Partnerschaft zwischen den Betroffenen.

    Am Ende seiner Arbeit formuliert der Gutachter die Inhalte der Einigung und bringt sie verbindlich zu Papier.

  2. Lösungsbezogene Aufgaben
    Bei dieser Form der Gutachter-Arbeit müssen zwischen den Parteien zunächst Sachverhalte und Tatbestände ermittelt und geklärt werden. Wenn aus den vom Gutachter gewonnenen Erkenntnissen klare Rechtsansichten abgeleitet werden können, zeigt der Gutachter einen Lösungsweg unter Berücksichtigung aller notwendigen Faktoren (Betriebssicherheit, Gesetzeslage, Vertragsrecht, technische Lösungen, organisatorische Betrachtungen) auf. Sein besonderes Augenmerk legt der Gutachter darauf, dass die Lösung für alle Parteien mit möglichst geringen Belastungen einhergeht. Oft ist schon die fachlich richtige Darlegung der Umstände für die streitenden Parteien Grund zur Einsicht, und es müssen dann nur Umsetzungen verhandelt werden.

    Am Ende dieser Arbeit formuliert der Gutachter den Lösungsweg als Weisung mit rechtsgültiger Erklärung.

Vermittlungsbeauftragungen werden häufig bestellt

  • bei lange schwelenden Konflikten ohne rechtsgültige Klärung
  • bei Streitigkeiten zwischen partnerschaftlich verbundenen Parteien oder Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehungen
  • im Streit ungleicher Rechtspersonen („David vs Goliath“, z.B. einem einzelnen Unternehmer und den Betreibern einer IT-gesteuerten Anlage)
  • in allen Fällen, bei denen die Parteien mit großen wirtschaftlichen Nachteilen in einem Rechtsstreit zu rechnen haben

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