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Privatgutachten

Es gibt viele Gründe, die ein Privatgutachten sinnvoll machen, z.B.:

  • ein nicht nachvollziehbarer Bescheid vom Finanzamt über maximale Anschaffungswerte für Ihren Betrieb und deren Abschreibung
  • der Bescheid einer Datenschutzbehörde wegen unzureichenden Datenschutzes
  • die auf den ersten Blick willkürliche Versagung einer Genehmigung
  • das Geltendmachen einer hohen Schadenersatzforderung gegen Sie bei Produktionsausfall durch IT-Probleme
  • die überzogene Rechnung eines Lieferanten oder Dienstleisters
  • die Leistungsverweigerung der Versicherung im Versicherungsfall.

Mit einem Privatgutachten haben Sie gute Aussichten, Ihre Ansicht oder Position in der Auseinandersetzung fachlich zu untermauern und die Gegenseite zu überzeugen. Die Untersuchung eines spezialisierten Sachverständigen führt oft zu einer außergerichtlichen Einigung. Aber auch vor Gericht kann das Privatgutachten verwendet, oder der zertifizierte Gutachter zur Aussage geladen werden.

Privatgutachten werden häufig bestellt

  • wenn fachliche Fragen in einer Auseinandersetzung nicht mehr von Laien beantwortet werden können
  • wenn sich der Auftraggeber in einem Konflikt als schwächere Partei sieht
  • wenn die Zeit für eine juristische Auseinandersetzung nicht gegeben ist
  • bei einem beginnenden Rechtsstreit von einem der Streitenden oder seinem Rechtsvertreter
  • vom Benachteiligten/Geschädigten bei Fragen rund um den Versicherungsschutz oder der Versicherungsleistung
  •  um Preisvergleiche verschiedener Anbieter in oder außerhalb privater oder öffentlicher Ausschreibungen transparent zu machen

Logo Geschäftsgeheimnisgesetz

Das Geschäftsgeheimnisgesetz ist in Kraft getreten:
Schutz der Geschäftsideen, Betriebsgeheimnisse
und Know-how.

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