The Expert
  • HOME
  • Datenschutz
    • Datenschutz-Grundlagen
    • QuickCheck
    • Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
    • Preisliste externer Datenschutzbeauftragter
  • Gutachten
    • Gerichtsgutachten
    • Wertgutachten
    • Schadensgutachten
    • Beweissicherung
    • Schiedsgutachten
    • Privatgutachten
    • Plausibilitätsprüfungen
    • Schadensrekonstruktion
    • Medientechnik
      • Sanierungsgutachten
      • Fertigstellungsbescheinigung
      • Bauliche Abnahme
      • Sicherheitskontrolle
      • Einzelabnahme
    • Preisliste Sachverständige und Assistenz
  • Leistungen
    • Datenschutz
    • Gutachten
    • IT-Forensik
    • IT-Sicherheit
  • GeschGehG
    • Fragebogen für Unternehmen als Einstieg zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
    • Video DSGVO Konformität
  • Kontakt
  • Suche
  • Menu

Beweissicherung

Warum sind Netzwerktechnik und die gesamte IT ausgefallen? War Löschwasser die Ursache für ein defektes Netzwerk? Hat ein Mitarbeiter im Gewerk weisungsgemäß seine Aufgaben wahrgenommen, oder hat er eine Schadenskette zu vertreten? Hat es unerlaubte Datenzugriffe von außen gegeben? Gab es beim gemeldeten Versicherungsschaden eine Überspannung am Netz, oder war eine nicht versicherte Überlastung ursächlich?

Sobald ein Schaden im IT-Bereich eingetreten ist, besteht oft der Wunsch, Tatbestände oder Umstände schnell zu klären und Beweise zu sichern. Der Faktor Zeit spielt vor allem deshalb eine Rolle, weil viele defekte Geräte so rasch wie möglich repariert werden müssen, um Betriebsausfälle zu verhindern. Liegen personengefährdende Situationen oder sogar Straftaten durch Datendiebstahl vor, sind Verzögerungen bei der Untersuchung ebenfalls nicht zu vertreten.

Nicht nur „von Amts wegen“ machen viele Beauftragungen zur Beweissicherung Sinn. Unternehmer an jeder Stelle einer Gewerke-Kette haben durch ein Gutachten Gelegenheit, wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden und gegebenenfalls durch die Vorlage Streitigkeiten komplett zu vermeiden, auch mit Versicherungen, Behörden, etc.

Beweissicherungen werden häufig bestellt

  • bei Unfällen aller Art, mit oder ohne Personenschaden
  • bei komplizierten technischen Zusammenhängen
  • bei Meinungsverschiedenheiten, die nach Möglichkeit nicht zum (gerichtlichen) Streitfall werden sollen ( Krisenmanagement)
  • von Versicherungen im Schadens-/Leistungsfall
  • als selbständiges Beweisverfahren im Zivil-/Verwaltungs- oder Strafprozess durch gerichtliche Bestellung eines entsprechend zertifizierten Gutachters.

Logo Geschäftsgeheimnisgesetz

Das Geschäftsgeheimnisgesetz ist in Kraft getreten:
Schutz der Geschäftsideen, Betriebsgeheimnisse
und Know-how.

RSS Aktuelles von Netzpolitik.org

  • Digitalisierung und Datenschutz: Schluss mit Ausreden! 4. Februar 2023
  • KW 5: Die Woche, als ich Netzpolitik im Kiezprojekt erlebte 3. Februar 2023
  • Äthiopien: Millardenklage gegen Meta 3. Februar 2023
  • Eilverfahren: Gericht bremst Netzsperren bei Glücksspielseiten 3. Februar 2023
  • Ende der kostenlosen API: Musk zerstört, was Twitter groß gemacht hat 2. Februar 2023
  • Targeting und Transparenz: Die strenge Regulierung von politischer Online-Werbung ist überfällig 2. Februar 2023
  • Trotz Lobby-Kampagne: EU-Parlament macht großen Schritt für Arbeitsrechte 2. Februar 2023
  • Ecuador: Ola Bini freigesprochen und für unschuldig erklärt 2. Februar 2023

(c) Copyright - The Expert 2022
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Nach oben scrollen