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Sanierungsgutachten

Ein Sanierungsgutachten setzt voraus, dass der Zustand einer Einrichtung heute oder zukünftig nicht mehr tragbar ist. In der IT-Branche sind in erster Linie Netzwerke, Software gesteuerte Peripheriegeräte oder Versammlungsstätten betroffen. Die zu untersuchenden Einrichtungen, die in diesen Fachbereich fallen, sind die IT-Technik mit den angesteuerten Geräten: LED-Wände, Medien-, Studiotechnik, Bühnentechnik, Sicherheits- und Kommunikationseinrichtungen, Licht- und Tontechnik. Bausanierungen fallen ausnahmslos nicht darunter.

Ein Sanierungsgutachten wägt technische, organisatorische und wirtschaftliche Aspekte ab. Maßnahmen und Kosten können

  • einzelne Geräte betreffen (z.B. im Industrienetzwerk, Betriebssystemwechsel oder Upgrade
  • Es können auch ganze Bauteil-Gruppen betroffen sein (z.B. Austausch von Endgeräten, wie IT-gesteuerte Technik oder Einzellösungen, die nach einer Gesetzesänderung notwendig werden (z.B. Querschnitt-Vergrößerung der elektrischen Leiter nach Änderung der VDE-Normen zu Server-Räumen, Verschärfung des Datenschutzes durch den Gesetzgeber, Austausch von Servern/Klimatechnik durch Gesetzesänderungen oder Vorgaben durch den Versicherer, Behörde oder Hersteller).

Das Gutachten kann auch Empfehlungen geben, ob eher eine Sanierung durchzuführen ist, oder eine Neuanschaffung/Neuinstallation der sinnvollere Weg wäre. Aus den Gutachten werden idealtypisch Sanierungskonzepte entwickelt, deren Durchführung und Überwachung wir durch unsere Projektleitung begleiten können.

Sanierungsgutachten werden häufig in Auftrag gegeben

  • durch Anwälte, Architekten, Insolvenz-, Nachlassverwalter, Banken, Versicherungen, etc.
  • durch Betreiber von IT-gesteuerten Maschinen, Dienstleistungsunternehmen, Hochschulen, Versammlungsstätten, Messegesellschaften und Kongresszentren
  • durch Investoren vor Übernahme von Unternehmen, Organisationen
  • durch Industriebetreiber, Firmeninhaber, Gesellschaften
  • durch große Dienstleistungsanbieter im IT-Bereich, z. B. durch Rental-Betriebe

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