Plausibilitätsprüfungen
Eine Plausibilitätskontrolle kann beauftragt werden, wenn nicht sachkundige Personen Zusammenhänge erkennen wollen, ohne den Aufwand einer genauen Untersuchung des Sachverhaltes nachgehen zu wollen oder zu können. Dabei wird vom Sachverständigen mithilfe unterschiedlicher Verfahren, technischer Einzelheiten und Arbeitsweisen rekonstruiert, warum bestimmte Vorkommnisse eingetreten sind.
Eine Plausibilitätskontrolle kann im juristischen Alltag eine Alternative zu anderen, aufwändigeren Untersuchungen und Verfahren darstellen.
Plausibilitätsprüfungen werden häufig in Auftrag gegeben
- auf gerichtliche Beauftragung
- auf anwaltliche Beauftragung
- bei Fragestellungen zu Eintrittswahrscheinlichkeiten bestimmter Ergebnisse oder Ereignisse