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Abnahme von Einzelinstallationen

Bei Veranstaltungen in außergewöhnlichen Rahmen sind die Beteiligten oft mit den veranstaltungstechnischen Besonderheiten, insbesondere in der IT-Technologie, überfordert. Typisch für solche Szenarien sind

  • unregelmäßig stattfindende Pressekonferenzen mit klassischen IT-Netzwerken und Internetvorgaben
  • Sonderveranstaltungen in bestehenden Einrichtungen, Jahreshauptversammlungen, Parteitage und andere Konferenzen
  • einmalige Anforderungsüberschreitungen von sonst niedrigeren Netzwerkanbindungen
  • umfangreiche Technik-, Peripherie-Einbauten nur für eine einzelne Location/Veranstaltung
  • Public-Viewing-Events mit LED-Bildübertragungssystemen und deren IT-Steuerung

Die Abnahme der einzusetzenden Technik wird bei diesen (Groß-)Veranstaltungen (z.B. Public Viewing) oft von Behörden, Industriebetreibern, Versicherungen bei externen Fachleuten angefordert. Auch veränderte Netzwerktechniken, zusätzliche Gerätetechnik oder besondere Anwendungsbereiche der IT-Technik kann eine solche Abnahme erfordern. Ein Versicherungsvertrag kann hier nur unterzeichnet werden, wenn für Auftraggeber wie Versicherungsdienstleister eine klar definierte Aufstellung der Gewerke durch einen Sachverständigen festgestellt wurde.

Technische Abnahmen von beweglichen Einzelinstallationen werden beauftragt

  • wenn den Verantwortlichen die Beurteilungskompetenz der Betriebssicherheit fehlt
  • wenn in Einrichtungen vorübergehend technische oder bauliche Erweiterungen eingebracht werden, die sicherheitstechnisch beurteilt werden müssen
  • wenn zwischen Betreiber und Auftraggebern Klärungsbedarf hinsichtlich der Verantwortlichkeit herrscht und externe sowie unabhängige Beurteilung notwendig wird
  • von Behörden, wie Ordnungsdienstleitern, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder privaten Auftraggebern, Projektleitern, die kein eigenes Personal für die Gewährleistung einer sicheren Veranstaltung bereithalten.

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