SCHADENSREKONSTRUKTION
Gerichte und Anwälte benötigen bei Auseinandersetzungen vor Gericht Schadensrekonstruktionen. Der Gutachter liefert dabei Erkenntnisse über die Entstehung eines Schadens. Das Ziel der Untersuchung ist es, die aktive Beteiligung von Personen am Schaden, z. B. Datendiebstahl/Zerstörung nachzuweisen und abzugrenzen, ob das Verhalten vorsätzlich oder unbeabsichtigt geschah, um Straftatbeständen oder Schadenersatzansprüchen nachzugehen.
Bei der Rekonstruktion wird durch Untersuchungen, Messungen, Nachstellungen, Berechnungen und Simulationen der Hergang erforscht und ein möglichst klares Bild des Schadens und des Tathergangs gezeichnet.
Schadensrekonstruktionen werden häufig in Auftrag gegeben
- auf gerichtliche Beauftragung
- auf anwaltliche Beauftragung
- wenn Unklarheit über die Unfallursache oder den Schadenshergang besteht
- wenn die unklare Beteiligung von Personen am Schadensverlauf belegt werden soll

