Kontrolle der Betriebs-, IT- und Veranstaltungssicherheit

Die Kontrolle der Betriebs-, IT- und Veranstaltungssicherheit dient der unabhängigen Bewertung technischer und organisatorischer Sicherheitsstandards in Unternehmen, Behörden und Veranstaltungsbetrieben. Bei Veranstaltungen mit erhöhtem organisatorischem und technischem Anspruch – wie Hauptversammlungen, Parteitagen, politischen Veranstaltungen, Pressekonferenzen oder Großevents – treffen komplexe IT-Strukturen, Medientechnik, Sicherheitskonzepte und betriebliche Abläufe aufeinander.

Ein IT-Sicherheitsgutachten durch einen erfahrenen Sachverständigen für IT-Sicherheit schafft Klarheit über den tatsächlichen Sicherheitsstatus von IT-Systemen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (DSGVO, IT-Sicherheitsgesetz, Kritische Infrastrukturen KRITIS) sowie bestehende Haftungsrisiken.

IT-Sicherheitsgutachten – rechtliche und technische Bewertung

Im Rahmen eines IT-Sicherheitsgutachtens werden unter anderem geprüft:

  • Netzwerksicherheit und Systemarchitektur
  • Zugriffskonzepte und Rechteverwaltung
  • Datenschutzkonformität nach DSGVO
  • Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe
  • Ausfallsicherheit und Notfallkonzepte
  • Dokumentations- und Nachweispflichten

Gerade für KRITIS-relevante Einrichtungen und haftungsverantwortliche Geschäftsführer ist die regelmäßige Sicherheitsprüfung ein wesentlicher Bestandteil der Risikovorsorge.

Veranstaltungssicherheit prüfen

Bei sensiblen Veranstaltungen (z. B. Jahreshauptversammlungen, Parteitagen, Großveranstaltungen) entstehen besondere Anforderungen an IT- und Betriebssicherheit.

Die Prüfung der Veranstaltungssicherheit umfasst:

  • Analyse temporärer IT- und Netzwerkinfrastrukturen
  • Bewertung von Sicherheits- und Notfallkonzepten
  • Prüfung von Verantwortlichkeiten und Betreiberpflichten
  • Nachweisführung gegenüber Behörden und Versicherungen
Eine unabhängige Sicherheitskontrolle durch einen Sachverständigen für IT-Sicherheit kann haftungsreduzierend wirken und dient der rechtssicheren Dokumentation.

Typische Anwendungsfälle

Eine Sicherheitskontrolle bzw. ein IT-Sicherheitsgutachten wird häufig beauftragt:

  • vor sicherheitsrelevanten Veranstaltungen
  • zur Überprüfung der DSGVO-Compliance
  • bei KRITIS-relevanten Infrastrukturen
  • vor behördlichen Prüfungen
  • bei erhöhtem Cyber-Risiko
  • zur Bewertung von Haftungs- und Betreiberverantwortung

Ziel der Sicherheitskontrolle ist die strukturierte Bewertung des Sicherheitsniveaus unter Berücksichtigung technischer Standards, gesetzlicher Anforderungen und wirtschaftlicher Zumutbarkeit.

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