Kontrolle der Betriebs-, IT- und Veranstaltungssicherheit
Ein IT-Sicherheitsgutachten durch einen erfahrenen Sachverständigen für IT-Sicherheit schafft Klarheit über den tatsächlichen Sicherheitsstatus von IT-Systemen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (DSGVO, IT-Sicherheitsgesetz, Kritische Infrastrukturen KRITIS) sowie bestehende Haftungsrisiken.
IT-Sicherheitsgutachten – rechtliche und technische Bewertung
Im Rahmen eines IT-Sicherheitsgutachtens werden unter anderem geprüft:
- Netzwerksicherheit und Systemarchitektur
- Zugriffskonzepte und Rechteverwaltung
- Datenschutzkonformität nach DSGVO
- Schutzmaßnahmen gegen Cyberangriffe
- Ausfallsicherheit und Notfallkonzepte
- Dokumentations- und Nachweispflichten
Gerade für KRITIS-relevante Einrichtungen und haftungsverantwortliche Geschäftsführer ist die regelmäßige Sicherheitsprüfung ein wesentlicher Bestandteil der Risikovorsorge.
Veranstaltungssicherheit prüfen
Bei sensiblen Veranstaltungen (z. B. Jahreshauptversammlungen, Parteitagen, Großveranstaltungen) entstehen besondere Anforderungen an IT- und Betriebssicherheit.
Die Prüfung der Veranstaltungssicherheit umfasst:
- Analyse temporärer IT- und Netzwerkinfrastrukturen
- Bewertung von Sicherheits- und Notfallkonzepten
- Prüfung von Verantwortlichkeiten und Betreiberpflichten
- Nachweisführung gegenüber Behörden und Versicherungen
Typische Anwendungsfälle
Eine Sicherheitskontrolle bzw. ein IT-Sicherheitsgutachten wird häufig beauftragt:
- vor sicherheitsrelevanten Veranstaltungen
- zur Überprüfung der DSGVO-Compliance
- bei KRITIS-relevanten Infrastrukturen
- vor behördlichen Prüfungen
- bei erhöhtem Cyber-Risiko
- zur Bewertung von Haftungs- und Betreiberverantwortung
Ziel der Sicherheitskontrolle ist die strukturierte Bewertung des Sicherheitsniveaus unter Berücksichtigung technischer Standards, gesetzlicher Anforderungen und wirtschaftlicher Zumutbarkeit.
